Der Kredit dient zur Finanzierung eines individuellen Projekts, das im Einklang mit den geltenden landesrechtlichen Vorschriften in Wipperfürth, Nordrhein-Westfalen, steht.
Die Konditionen des Kredits sind sorgfältig durch ein transparentes Kreditvergabeverfahren bestimmt worden. Ein unabhängiges Gremium aus Kreditexperten bewertete die Projekte und entschied über die Vergabe. Teil des Verfahrens war auch die Prüfung des Hintergrunds des jeweiligen Projekts und die Abhängigkeit des Projekts von öffentlichen Fördermitteln.
Die Kosten des Kredits waren in der Vergangenheit im Vergleich zu anderen Kreditgebermodellen relativ niedrig. Der Kunde muss nur eine niedrige Gebühr in Höhe von 0,5 Prozent des Kreditbetrags und ein jährliches Anschaffungsentgelt in Höhe von 0,9 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags an den Kreditgeber entrichten. Darüber hinaus wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro sowie eine Entnahmegebühr in Höhe von 1 Prozent des Darlehensbetrags fällig.
Der Kredit muss innerhalb von maximal 30 Jahren abgezahlt werden, wobei eine Sondertilgung jederzeit möglich ist.
Der Kredit ist an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft, um den Anlegerschutz zu gewährleisten. Unter anderem müssen die Kreditnehmer regelmäßig ihre Finanzinformationen übermitteln, um sicherzustellen, dass sie den Kredit ordnungsgemäß bedienen können.
Der Kredit kann auch als hypothekarisches Darlehen verwendet werden. In diesem Fall wird der Kredit bis zum Ablauf der vereinbarten Zeit oder bis zur Tilgung des Kredits, je nachdem, was zuerst geschieht, gesichert.